Angebot

Ein begleiteter Besuchskontakt wird durch das Gericht angeordnet oder findet auf Wunsch eines Elternteiles, mit Zustimmung des anderen Elternteiles statt.

Unser Angebot besteht darin, die Kontakte zwischen dem getrenntlebenden Elternteil und dem Kind zu begleiten. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Es soll ein sicherer,
kindgerechter Raum für die Beziehung zwischen Kind und Elternteil geschaffen werden.

  • Ansprechpartner für Kind & Eltern
  • Terminkoordination zwischen den Elternteilen
  • Berichterstattung ans Gericht
  • Beratung bei Bedarf

Kosten: Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können Besuchsbegleitungen gefördert werden, sie sind somit kostenfrei.
Nicht geförderte Besuchsbegleitungen sind vom besuchenden Elternteil zu bezahlen (Kosten auf Anfrage). Bei der Notwendigkeit von versetztem Kommen und Gehen (bei einstweiliger Verfügung) fallen bei Selbstzahlern zusätzlich jeweils 15 Minuten vor und nach dem Kontakt (insgesamt eine halbe Stunde) extra an.

Voraussetzung für geförderte Begleitungen: Sie brauchen ein gerichtliches Dokument (Beschluss, Vereinbarung), das die Besuchsbegleitung anordnet.
Zusätzlich darf Ihr monatliches Nettoeinkommen nach Abzug der Unterhaltskosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Bringen Sie uns bitte aus diesem Grund eine Bestätigung Ihres Einkommens und Ihrer Unterhaltskosten mit.

Übergabe zu unbegleiteten Kontakten: Für den Fall, dass nur die Übergabe des Kindes zu unbegleiteten Kontakten erforderlich ist, werden 30 Minute je Übergabe (insgesamt 1 Stunde für das Übernehmen des Kindes und das zurück Übergeben) verrechnet.

Kaution: Diese wird für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht bzw. für nicht rechtzeitig abgesagte Termine eingehoben. Der Bericht wird nach Aufforderung durch das Gericht, bei besonderen Vorkommnissen oder Abbruch/Abschluss der Besuchsbegleitung erstellt und kostet 160€.  Die Kaution ist vor Beginn der Besuchsbegleitung  zu hinterlegen und bei Inanspruchnahme aufzufüllen. Nicht in Anspruch genommene Kaution wird innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss zurückbezahlt.

Ablauf: Anfangs werden beide Elternteile einzeln zu einem Erstgespräch eingeladen. Damit ihr(e) Kind(er) auch gut in der Situation ankommen kann (können), wird es auch hier ein Kennenlernen geben. Im Anschluss daran kann zu den Besuchsbegleitungen übergegangen werden.

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