Vereinbarung

zur Durchführung der Besuchsbegleitung

1. Für besuchende Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze für geförderte Besuchskontakte liegt, deren Förderstunden ausgeschöpft bzw. der Förderzeitraum vorbei ist, ist die Begleitung kostenpflichtig (Selbstzahler). Bei versetztem Kommen und Gehen (einstweiliger Verfügung) wird zusätzlich eine halbe Stunde verrechnet. Die Kosten sind vom besuchenden Elternteil zu bezahlen. Die Kosten für Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche sind von jener Person zu bezahlen die sie in Anspruch nimmt. Eine anderslautende Kostenaufteilung kann vereinbart oder vom Gericht angeordnet werden.

2. Für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht, für nicht rechtzeitig abgesagte Termine, in Anspruch genommene Zwischen- oder Abschlussgespräche wird eine Kaution in der Höhe von 160€/ Elternteil eingehoben. Berichte werden nach Aufforderung durch das Gericht, bei besonderen Vorkommnissen und bei Beendigung der Kontaktbegleitung erstellt und sind kostenpflichtig. Die Kosten sind zu gleichen Teilen von beiden Parteien zu tragen. Die Kaution ist vor Beginn der Besuchsbegleitung zu hinterlegen und bei Inanspruchnahme aufzufüllen. Nicht in Anspruch genommene Kaution bzw. der verbleibende Betrag der Kaution wird innerhalb von drei Monaten nach Abschluss zurückbezahlt.

3. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, pünktlich zu sein und sich an die vorgegebenen Zeiten zu halten. Bei Verspätung ist die Besuchsbegleiterin umgehend zu informieren. Die versäumte Zeit kann nicht an den Besuchskontakt angehängt werden. Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei einer Absage bis zu 24 Stunden vor dem Termin sind die Kosten im vollen Umfang zu tragen. Die Kosten trägt jeweils der Elternteil, der verhindert ist bzw. nicht rechtzeitig abgesagt hat.

Bei geförderten Begleitungen wird eine Stunde Wartezeit vom Ministerium übernommen und zählt zu den geförderten Stunden. Ab 24 h vor dem Kontakt fallen zusätzlich € 20 Bearbeitungsgebühr an.

Für Selbstzahler gilt: zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin wird eine halbe Stunde (€ 40) verrechnet. Ab 24 Stunden sind die Kosten des Termins vollständig zu bezahlen. Ausnahme bei Erkrankung eines kontaktberechtigten Kindes, hier wird bis 12h vor dem Termin eine halbe Stunde verrechnet, anschließend ist der gesamte Betrag fällig.

Eine Krankenbestätigung muss in jedem Fall vorgelegt werden, ansonsten wird der volle Betrag verrechnet. Die Kosten trägt, wer nicht rechtzeitig absagt bzw. nicht zum Termin erscheint und der Betrag wird von der Kaution abgezogen.

Ein Ersatztermin kann nur in Ausnahmefällen angeboten werden. Absagen bitte telefonisch oder per SMS direkt an die zuständige Besuchsbegleiterin. 

4. Die Aufsichtspflicht geht während der Zeit des Besuchskontaktes auf den besuchenden Elternteil über. Die Besuchsbegleiterin ist die gesamte Zeit über bei dem Kind/den Kindern und achtet auf die Einhaltung der Regeln und auf dessen/deren Wohlergehen. 

5. Die Besuchskontakte finden in den Räumlichkeiten des Besuchscafés statt. Ausflüge in die nähere Umgebung sind nach fachlicher Einschätzung der Besuchsbegleiterin möglich.

6. Gespräche während des Besuchskontaktes werden ausschließlich auf Deutsch geführt. Die Eltern und alle besuchenden Personen verpflichten sich, in Anwesenheit des Kindes/der Kinder keine abfälligen Äußerungen zu tätigen, nicht laut zu werden und jegliche Drohungen zu unterlassen. Bei Zuwiderhandeln wird der Kontakt umgehend abgebrochen. 

7. Besuchsberechtigte Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Substanzen stehen, dürfen den Besuchskontakt nicht wahrnehmen.

8. Im Rahmen der Besuchsbegleitung gemachte Bild-, Ton- und Videoaufnahmen dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Jede Veröffentlichung (z.B. Facebook, Instagram, TikTok, Profilbild, WhatsApp) ist untersagt. Aufnahmen, auf denen die BesuchsbegleiterInnen zu sehen oder zu hören sind, sind umgehend zu löschen. 

9. Der besuchende Elternteil hat darauf zu achten, dass keine Spielmaterialien zerstört werden, anderenfalls müssen sie ersetzt werden. Das Spielzimmer muss ordentlich hinterlassen werden. Am Ende des Besuchskontaktes muss zeitgerecht mit dem Aufräumen und der Verabschiedung begonnen werden, damit das Kind/die Kinder zum vereinbarten Zeitpunkt das BC verlassen kann/können. 

10. Die Übernahme der Organisation und Durchführung der Besuchsbegleitung durch den Verein InKontakt ist freiwillig und kann jederzeit (auch ohne Angabe von Gründen) beendet werden. Die Besuchsbegleitung wird jedenfalls dann nicht mehr weitergeführt, wenn o.a. Richtlinien nicht eingehalten werden.

EINVERSTÄNDNISSERKLÄRUNG

Sie bestätigen über die Inhalte der Vereinbarung in Kenntnis gesetzt worden zu sein und stimmen ihnen durch die Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung ausdrücklich zu. Weiters bestätigen Sie, dass Sie die Information bezüglich der Verwendung Ihrer Daten gemäß DSGVO 2018 erhalten haben und damit einverstanden sind.